Russen · Benidorm
Spanish taxes for Russen in Benidorm
Targeted guidance for Russen property owners and residents in Benidorm — Modelo 210, ISD, ITP and residency planning by a licensed colegiado on the Costa Blanca.
Why Russen property owners in Benidorm need a local specialist
Eigentümer mit russischer Steuerresidenz in Benidorm sehen sich nach der spanischen Aussetzung bestimmter Artikel des DBA Spanien-Russland 2023 einer deutlich anderen Besteuerung gegenüber als EU-Ansässige. Der 19%-EU/EWR-Satz ist nicht mehr zugänglich; Mieteinnahmen werden mit dem 24%-Drittstaatensatz ohne Aufwandsabzug besteuert; einige DBA-basierte Reduktionen auf Dividenden und Zinsen werden nicht mehr angewendet. Mehrere unserer russisch ansässigen Benidorm-Mandanten haben seit 2023 ihre Immobilienbestände umstrukturiert oder verkauft. Hinweis für deutsche Eigentümer: Das DBA Deutschland-Spanien ist davon nicht betroffen — der 19%-Satz bleibt.
Most common services for Russen clients
Specific questions from Russen clients
- Wie wirkt sich die Aussetzung des DBA Spanien-Russland konkret auf meinen Benidorm-Modelo-210 aus?
- Falls Sie steuerlich in Russland ansässig sind und eine Immobilie in Benidorm besitzen, gilt für den Modelo 210 nun der 24%-Drittstaatensatz auf Bruttomieteinnahmen ohne Aufwandsabzug. Die 19%-EU/EWR-Route ist für russisch ansässige Eigentümer geschlossen.
- Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft Russisch + EU. Welche Residenzregeln gelten?
- Die spanische Besteuerung richtet sich nach der Steuerresidenz, nicht nach der Staatsbürgerschaft. Falls Sie steuerlich in einem EU/EWR-Land (z.B. Deutschland) ansässig sind, unabhängig von einer zusätzlichen russischen Staatsbürgerschaft, reichen Sie den Modelo 210 zum 19%-EU-Satz mit Aufwandsabzug ein. Falls Sie steuerlich in Russland ansässig sind, gilt der 24%-Drittstaatensatz.
- Verkauf meiner Benidorm-Wohnung als russischer Steuerresident — welcher Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn?
- Spanische Veräußerungsgewinne für Nichtansässige werden unter dem Modelo 210 mit 19 % unabhängig vom Wohnsitzland besteuert — dieser Satz ist im staatlichen LIRNR für Veräußerungsgewinne festgelegt und wurde von der DBA-Aussetzung nicht berührt. Die 3%-Quellensteuer über den Modelo 211 gilt wie bei jedem Verkauf durch Nichtansässige.