Kommunale Plusvalía · Objektiv- oder Realmethode
Berechnen Sie die Plusvalía Ihres Verkaufs sofort. Das Verfassungsgericht (STC 182/2021) hat die nur objektive Methode aufgehoben: Sie können jetzt die günstigere wählen.
- · Zugelassener Ökonom
- · STC 182/2021 + RDL 26/2021 angewendet
- · Kommunale Meldung inklusive
Fristen und Strafen
Verspätete Einreichung wird schnell teuer. Das passiert, wenn die Frist versäumt wird:
30 Tage
Selbsterklärungsfrist. Ab Tag 31 gilt der Zuschlag Ley 11/2021 + Zinsen.
+ 1 % pro Monat
Verspätungszuschlag (Art. 27 LGT) · erstes Jahr.
+ 15 % + Zinsen
Ab Jahr 1 · oder früher, wenn die Gemeinde formell auffordert.
Preise
Plusvalía · einzelne Transaktion
Berechnung + gemeindliche Einreichung
199 €/ Transaktion
- · Beide Methoden berechnet · die günstigere wird angewandt
- · Gemeindliche Einreichung inklusive
- · Koordiniert mit Notar + Formular 600 ITP
- · Zugelassener Berater per Chat erreichbar
Plusvalía-FAQ
- Schulde ich Plusvalía, wenn ich mit Verlust verkauft habe?
- Nein. Nach STC 182/2021 und RDL 26/2021 ist die Bemessungsgrundlage 0 €, wenn der Verkaufspreis nachweislich gleich oder niedriger als der Kaufpreis ist — und damit die Steuer 0 €. Wir reichen die Urkunden als Nachweis ein.
- Unterschied zwischen objektiver und realer Gewinnermittlung?
- Die objektive Methode wendet einen jährlichen Koeffizienten auf den Katasterwert des Grundstücks an. Die reale Methode besteuert den tatsächlichen Gewinn (Verkauf − Kauf), anteilig zum Grundstücksanteil. Das Gesetz lässt Sie den kleineren Wert wählen — wir berechnen beide.
- Wie viel Zeit habe ich, um die kommunale Plusvalía zu zahlen?
- 30 Werktage ab der Beurkundung im Selbstveranlagungsverfahren (die meisten Gemeinden). Einige Rathäuser stellen den Bescheid selbst innerhalb von 6 Monaten aus. Wir bestätigen die Verfahrensart Ihrer Gemeinde.
- Wer zahlt die Plusvalía: Käufer oder Verkäufer?
- Der Verkäufer (bei entgeltlichen Übertragungen). Bei Erbschaften oder Schenkungen zahlt der Empfänger. Bei nicht ansässigen Verkäufern koordinieren wir mit dem 3 %-Einbehalt des Käufers (Formular 211).
- Gilt die Plusvalía auch für Erbschaften?
- Ja. Unentgeltliche Übertragungen (Erbschaft, Schenkung) lösen die Plusvalía aus, auch wenn ISD anfällt. Frist: 6 Monate ab Todestag bei Erbschaften (verlängerbar). Wir koordinieren mit Formular 650.