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Spanische Steuern für Deutsche in Altea

Gezielte Beratung für Deutsche mit Immobilie oder Wohnsitz in Altea — Modelo 210, Erbschaftsteuer (ISD), ITP und Ansässigkeitsplanung durch einen zugelassenen Colegiado an der Costa Blanca.

Kurze Antwort

Wer als in Deutschland Ansässiger eine Villa in Altea erbt, zahlt die spanische ISD in der Comunitat Valenciana mit der 99%-Vergünstigung des Art. 12 bis der Ley 13/1997 für die Gruppen I und II und danach die deutsche Erbschaftsteuer auf den Weltnachlass, wobei § 21 ErbStG die spanische Steuer anrechnet. Ein Erbschaftsteuerabkommen zwischen beiden Staaten gibt es nicht; die Entlastung ist einseitig.

Warum Deutsche als Immobilieneigentümer in Altea einen örtlichen Spezialisten brauchen

Deutsche Eigentümer in Altea konzentrieren sich auf Altea Hills, die Sierra de Altea und das Altstadtzentrum — häufig Ruheständler oder Fachkräfte im Remote-Modell mit freistehenden Villen ab 500.000 EUR. Als EU-Ansässige profitieren sie vom 19%-Modelo-210-Satz mit vollem Aufwandsabzug auf Mieteinnahmen. Das DBA Deutschland-Spanien weist Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Belegenheitsstaat Spanien zu; Deutschland rechnet die in Spanien gezahlte Steuer nach der Anrechnungsmethode auf die deutsche Einkommensteuer an. Wir betreuen die komplette Strecke Modelo 210 (Spanien) bis Anlage AUS (Deutschland) konsolidiert.

Konkrete Fragen von Deutsche als Mandanten

DBA Deutschland-Spanien: Besteuert Spanien oder Deutschland meine Altea-Mieteinnahmen?

In Spanien, wo die Immobilie liegt (Belegenheitsregel des deutsch-spanischen Abkommens). Seit der Orden HAC/623/2026 ist das Miet-Modelo-210 jährlich, nicht vierteljährlich: einzureichen in den ersten zwanzig Kalendertagen des April des Folgejahres. Als in Deutschland Ansässiger sind Sie in einem EU-Mitgliedstaat ansässig, sodass Art. 25.1.a TRLIRNR den Satz von 19 % und Art. 24.6 den Abzug der unmittelbar und untrennbar mit diesen Einkünften verbundenen Aufwendungen gewährt. Anschließend erklären Sie dieselben Einkünfte in Deutschland, das die Doppelbesteuerung nach dem Abkommen beseitigt.

Erbschaft von einem deutschen Elternteil mit Altea-Villa — wie verhalten sich ISD CV und deutsche Erbschaftsteuer zueinander?

Das ISD der Comunitat Valenciana greift auf die spanische Villa mit der 99%-Vergünstigung für die Gruppen I und II zu (Art. 12 bis Ley 13/1997 in der Fassung der Ley 6/2023, Erbfälle ab dem 28. Mai 2023 — erklärte Vermögenswerte, Selbstveranlagung ohne vorherige Aufforderung). Deutschland besteuert zusätzlich den weltweiten Nachlass unter der Erbschaftsteuer für deutsche steuerlich ansässige Erben; § 21 ErbStG rechnet das gezahlte spanische ISD auf die deutsche Erbschaftsteuer an. Beide Systeme koordinieren sich über den EU-Rahmen — ein formales DBA Erbschaft Deutschland-Spanien existiert nicht. Persönliche Freibeträge in Deutschland (400.000 EUR pro Kind, 500.000 EUR pro Ehepartner) kombiniert mit der ISD-Vergünstigung in Spanien lassen die effektive Steuerlast in vielen Fällen erheblich sinken.

Kann ich das spanische Digital-Nomad-Visum aus Altea beantragen und gleichzeitig deutsche Steuerresidenz behalten?

Nein — das spanische Digital-Nomad-Visum setzt die Verlegung der Steuerresidenz nach Spanien voraus (Sie werden spanischer Steuerresident mit weltweiter Steuerpflicht unter spanischem IRPF oder dem Sonderregime der Ley 28/2022). Eine doppelte EU-Steuerresidenz ist nicht möglich. Wir modellieren die Folgen des Wegzugs aus Deutschland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 EStG, ggf. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Kapitalbeteiligungen ≥ 1 %, ggf. erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG) zusammen mit dem Eintritt in das spanische System, bevor Sie den Antrag stellen.

Siehe auch: die Übersicht zur Gemeinde {municipio}

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