Erbschaftssteuer in Spanien (Modelo 650): Rechner für Region Valencia und Murcia
Wir berechnen die ISD (spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer) für die Region Valencia (Comunidad Valenciana) und die Region Murcia, die beiden Regionen, in denen wir tätig sind: je nach Fall die autonomen Freibeträge des Art. 10 der Ley 13/1997 oder die staatlichen des Art. 20 LISD, den Tarif des Art. 21, den Multiplikator des Art. 22 und die Ermäßigung von 99 % für die Gruppen I und II. Wird Ihr Erbfall in einer anderen Region abgewickelt, schreiben Sie uns: Die Freibeträge sind dort andere, und wir schätzen sie nicht.
- · Gesetz 29/1987 LISD angewendet
- · Regionalbonifikation berechnet
- · Koordiniert mit Plusvalía + Formular 211
Dieser Rechner deckt zwei Regionen ab
Die Region Valencia (Comunidad Valenciana) und die Region Murcia, denn dort sind wir tätig. Das Ergebnis erscheint für beide gleichzeitig, sodass Sie sehen, was derselbe Erbfall in jeder der beiden kostet. Bei einem Erbfall, der in einer anderen Region abgewickelt wird, wäre der Betrag ein anderer, und wir möchten ihn lieber nicht schätzen: Schreiben Sie uns, und wir rechnen ihn von Hand aus.
Schritt 1 von 4 · Decedent
Fristen und Verlängerungen
Die ISD hat strenge Fristen. Verspätete Einreichung löst kumulative Zuschläge aus:
6 Monate
Einreichungsfrist ab dem Todesfall · um weitere 6 Monate verlängerbar, wenn der Antrag in den ersten 5 Monaten gestellt wird.
1 % + 1 % pro Monat
Zuschlag nach Art. 27.2 LGT, ohne vorherige Aufforderung · 1 % plus 1 % je vollen Monat Verspätung, bis 12 Monate.
+ 15 %
Nach 12 Monaten, plus Verzugszinsen ab dann · nur ohne vorherige Aufforderung; nach einer formellen Aufforderung kein Zuschlag: Festsetzung mit Zinsen und möglicher Sanktion (Art. 191 ff. LGT).
Preise
Berechnung + Einreichung + Erbenberatung
499 €+ MwSt. / Erbe
- · Inventar und Bewertung des Nachlasses
- · Reduktionen nach Art. 20 + CCAA-Bonifikation angewendet
- · Formulare 650 + regionaler Zusatzbogen eingereicht
- · Koordiniert mit Plusvalía + Eigentumsumschreibung
FAQ Erbschaftsteuer
Wann ist das Formular 650 fällig?
6 Monate ab dem Todestag. Innerhalb der ersten 5 können Sie eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragen — sie wird praktisch automatisch gewährt. Steuerentstehung: Todestag.
Schulde ich ISD, wenn ich im Ausland lebe?
Ja, für alles, was Sie erben und in Spanien liegt. Seit dem Ley 11/2021 haben alle Nicht-Ansässigen – ob aus der EU/dem EWR oder nicht – Anspruch auf die Regeln der Autonomen Gemeinschaft statt der staatlichen: die der Region, in der der größte Wert des Vermögens in Spanien liegt, wenn der Erblasser nicht ansässig war, oder die seiner Region, wenn er es war (DA 2.ª Ley 29/1987). Doppelbesteuerungsabkommen entscheiden das nicht: Für die Erbschaftsteuer hat Spanien nur sehr wenige.
Welche Bonifikationen gelten in meiner Region?
Die Region Valencia (Comunidad Valenciana) ermäßigt die Steuerschuld um 99 % für die Gruppen I (Abkömmlinge unter 21) und II (Ehepartner, Abkömmlinge ab 21, Verwandte in aufsteigender Linie) bei Todesfällen ab dem 28. Mai 2023 (Art. 12 bis der Ley 13/1997 in der Fassung der Ley 6/2023), und die Region Murcia hat für dieselben Gruppen einen eigenen Abzug von 99 % (Art. 3.Cinco, DLeg 1/2010). Das sind die beiden Regionen, die wir berechnen. Die übrigen haben eigene Vergünstigungen, die je nach Verwandtschaftsgruppe unterschiedlich ausfallen – was in der einen Region eine Ermäßigung der Steuerschuld ist, ist in der anderen ein Abzug von der Bemessungsgrundlage –, daher nennen wir dort keinen Prozentsatz, ohne uns zuvor Ihren Fall anzusehen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Sterbeurkunde + Testamentsregisterauszug + Lebensversicherungsregisterauszug · Ausweise der Erben · Testament oder gerichtlicher Erbschein · Vermögensverzeichnis (Urkunden, Bankguthaben, Bewertungen, Fahrzeuge) · Schulden und Lasten. Wir senden Ihnen die vollständige Checkliste zu Beginn.
Kann ich die Zahlung stunden lassen?
Ja. Die AEAT und alle Regionen erlauben eine Stundung der ISD bis zu 12 Monate ohne Sicherheit, länger mit Bürgschaft. Für den Hauptwohnsitz gilt eine Sonderstundung von 5 Jahren. Wir reichen den Antrag mit der Erklärung ein.
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